18.01.2023
Aktuelle Kulisse der „Roten Gebiete“ gemäß Düngelandesverordnung 2022
Zur Prüfung der betrieblichen Betroffenheit und zur Planung/ Vorbereitung der zusätzlichen Anforderungen (z.B. Nmin-Probennahme) kann hier (Link) die Liste mit den „roten“ Feldblöcken heruntergeladen werden.
Hinweis: Die neue Düngelandesverordnung wird erst nach offizieller Veröffentlichung (voraussichtlich zum 1. Februar 2023) rechtskräftig. Die rechtsverbindliche Kulissenzugehörigkeit ergibt sich aus Anlage 2 der Düngelandesverordnung.